AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Eifelapartments- Hofgut Eifelglück“

Vermieter: Corinna Nienhaus, Kyllburger Str. 3, 54655 Orsfeld

Liebe Gäste, was sein muss, muss sein und dazu gehören auch die Mietbedingungen. Wir hoffen, dass Sie sich darin wiederfinden können. Die Mietbedingungen sollen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter eine Sicherheit bieten. Bitte lesen Sie sich die Mietbedingungen aufmerksam durch und stellen Sie Ihre Fragen vor der Buchung.

551.Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm oder die Homepage. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.

3. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tagen vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Wäschepaket, Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten.

4. An-/Abreise

Am  Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt übergeben.

Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: die Mülleimer leeren (außen sind betreffende Container abgestellt), den Müll im Außenbereich aufsammeln, die Böden besenrein hinterlassen, den Abwasch erledigen/Spülmaschine nutzen und das Geschirr bitte im Schrank abstellen, wo Sie es vorgefunden haben.

Wir versuchen natürlich, Ihnen die An- und Abreise so flexibel wie möglich zu gestalten.  Wenn am An- oder Abreisetag keine anderen Gäste die Ferienwohnungen beanspruchen, geben wir Ihnen die Möglichkeit zur früheren An- bzw. zur späteren Abreise. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

5. Aufenthalt

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

5.2. Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. Sachzustand

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Sollten Mängel während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.  Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar.  Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

7. Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 2 Monate vor dem Anreisetag: keine Stornokosten
bis zu 1 Monat vor dem Anreisetag: 50% des vereinbarten Mietpreises
bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag: 80% des vereinbarten Mietpreises
bis 1 Woche vor Anreisetag: 90% des vereinbarten Mietpreises

ab 6 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

8. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

9. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten, sowie die Beleuchtung auszuschalten. Dieser bewusste umweltfreundliche Umgang spart unnötige Extra Kosten.
  • Das Mitbringen von Hunden ist gegen einen Aufpreis (10€ pro Nacht) erlaubt. Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf unserem Grundstück erfolgt.
  • In den Apartments gilt ein allgemeines Rauchverbot. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Freien und auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  • Das Wäsche trocknen in den Wohnungen ist untersagt. Gerne stellen wir Ihnen einen Wäscheständer zur Verfügung oder Sie können die Wäschespinne im Garten nutzen.
  • Bitte die Pferde nicht ohne Rücksprache füttern. Die Weiden nicht eigenständig betreten.
  • Wenn Sie den Grill nutzen, bitten wir darum ihn sauber nach Gebrauch zurückzulassen. Die Reinigung durch uns bringt extra Kosten mit sich.
  • Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, in der Wohnung zu frittieren.
  • Das Mobiliar vom Inneren der Urlaubswohnung darf nicht nach Außen gestellt werden. Die Kissen und Bezüge der Gartenmöbel auf Ihrer Terrasse bitte bei Nacht oder bei Regen in die dafür vorgesehene Kiste oder in den Innenbereich ablegen.
  • Bitte Pampers- oder Damenhygieneartikel sowie Reinigungstücher o. ä. nicht in den Toilettenabfluss werfen.
  • Entsorgung von Müll:
    – Hausmüll/Restmüll (kein Glas): graue Tonne
    – Papier und Karton: blaue Tonne
    – Plastikmüll incl. Gereinigte Plastikbecher: gelber Sack
    – Glas in entsprechende Glascontainer (im Ort vorhanden)
  • Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

10. WLAN-Nutzung

10.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

10.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

10.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

10.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

10.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

11. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

12. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

13. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.